Beschreibung der Nahtstelle

Bei Gewerke übergreifenden Baumaßnahmen ist Planungsgeschick gefragt. Weshalb neben der Koordination verschiedener handwerklicher Leistungen und Absprachen mit dem Bauherrn unbedingt Verantwortlichkeiten geklärt werden sollten und welche Unterschiede sich dabei je ne nach Bauwerk ergeben, erfahren Sie im Video.

Soll ein Altbau energetisch saniert werden, muss vor allen anderen Schritten erst einmal geklärt werden, wer die Planung und damit auch die Verantwortung für die Planung übernimmt. Es muss ebenfalls festgelegt werden, welche Leistungen umgesetzt werden und wie die Umsetzung konkret erfolgt. Dies gilt für jede handwerkliche Leistung und unabhängig von den beteiligten Gewerken. Die Handwerker sollten hierbei ihre haftungsrechtliche Planungspflicht erkennen. Grundsätzlich muss jede handwerkliche Leistung geplant werden.

Im Neubau ist klar geregelt, dass der Architekt für die Planung der Anschlussdetails verantwortlich ist. Er bestimmt die Nahtstellen zwischen den einzelnen Gewerken, denn dies ist eine Planungsleistung die der Architekt entsprechend vergütet bekommt.

Die Nahtstellen können durch Ausführungsdetails im Maßstab 1:1 festgelegt werden, um die Abstimmungen einfacher durchführen zu können. Übernimmt der Architekt auch die Bauleitung, dann ist er auch für die Koordination der einzelnen Gewerke verantwortlich.

Ist ein Architekt bei der Planung dabei, regelt die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure die zu erbringende Leistung und die Vergütung. Dabei werden die Aufgaben in sogenannte Leistungsphasen von 1-9 eingeteilt. Erst ab der Leistungsphase 7 wird begonnen auf der Baustelle zu bauen. Die Planungsleistung fällt somit vor allem vor Baustellenbeginn an – sowohl bei einem Neubau als auch bei der Sanierung eines Altbaus.

Im Altbau wird bei kleineren Modernisierungen meist kein Architekt beauftragt. Kleinere Modernisierungen sind zum Beispiel der Austausch der Fenster oder die Dämmung der Fassade. Die Nahtstellen, die dabei entstehen, sind Ausführungsdetails, die geplant werden müssen – wie zum Beispiel die Fensterbank beim Fenstereinbau.

Wenn kein Architekt beteiligt ist, kommen die ausführenden Handwerker automatisch in die Planungspflicht. In diesem Fall haften sie auch für Bauschäden, die durch mangelhafte Planung entstehen – genauso wie ein Architekt haften würde. Ein solcher Bauschaden kann zum Beispiel entstehen, wenn vergessen wurde, ein Dichtband einzuplanen und deshalb nach dem Einbau der Fenster oder der Fensterbänke Feuchtigkeit in die Dämmung eindringt und diese beschädigt. Dabei ist es unerheblich, ob die Planungsleistung extra vergütet wird oder in der handwerklichen Ausführung mit integriert ist.

Die Handwerker müssen sich im Vorfeld der Ausführungen auf die Ausführungsdetails einigen. Hierzu gibt es Ausführungsbeispiele, die jedoch dann auf den konkreten Fall angepasst werden müssen.

Eine Hilfestellung können die Herstellerangaben sein, die zu ihren Produkten meist verschiedene Montagevorschläge und Details ausgearbeitet haben.

Eine weitere Hilfe bei der Planung der Nahtstellen bieten auch “neutrale” Richtlinien, die von Fachverbänden gemeinsam erarbeitet werden. Sie stellen bereits abgestimmte Ausführungsvarianten mit Standarddetails dar. Abgestimmt wurden sie von erfahrenen Handwerksmeistern aus verschiedenen Gewerken als Grundlage für die Ausführung auf der Baustelle.

In der Planungsphase müssen auch notwendige Abstimmungen und Festlegungen mit dem Bauherrn getroffen werden. Hierbei gibt es zwei Möglichkeiten.

Eine Möglichkeit ist, dass der Bauherr in die Abstimmung unter den Handwerkern integriert wird. Das bedeutet, dass er sich an den Abstimmungen im Bauteam beteiligt, die als Vertragsgrundlage schriftlich festgehalten werden.

Eine weitere Möglichkeit ist, dass die Abstimmung mit dem Bauherrn von einem Handwerker federführend übernommen wird. Dieser Handwerker ist dann für die Koordination auf der Baustelle zuständig und übernimmt damit auch die Haftung.

Diese zusätzliche Koordinations- und Planungs-Leistung, die im Neubau vom Architekten übernommen wird, muss auch vergütet werden. Entweder der Bauherr übernimmt diesen zusätzlichen Aufwand direkt, oder die anderen beteiligten Gewerke bezahlen an diesen Koordinator. Beide Varianten sind möglich, müssen nur vor Angebotsabgabe beschlossen und festgelegt werden, damit dieser Aufwand mit kalkuliert werden kann.

Um die einzelnen Ausführungsdetails festlegen zu können, müssen vor der eigentlichen Planung konkrete Absprachen mit dem Bauherrn getroffen werden.
Für eine Fassadensanierung mit Fensteraustausch müssen beispielsweise folgende Punkte abgestimmt werden:

  • Wo Grenzt die Fassadendämmung an das Erdreich? Wie wird die Sockellinie festgelegt?
  • Wie hoch ist die zu erwartende Feuchtebelastung? Gibt es bereits Feuchteschäden?
  • Ist eine Bauwerksabdichtung vorhanden? Gibt es eine Drainage? Soll der Sockel abgesetzt werden?
  • Welche Anbauteile werden in die Fassade integriert: Markise, Rollläden, Metallvordach?
  • In welcher Lage werden die Fenster eingebaut: fassadenbündig?
  • Welche Materialien werden für die Fensterbänke außen und innen vorgesehen?

Die Abstimmung muss im Vorfeld der Ausführung erfolgen, damit benötigtes Material und Produkte dann auch bei der Verarbeitung und Montage zur Verfügung stehen. Zu diesem Zeitpunkt sollte dann auch ein gemeinsamer Bauzeitenplan erstellt werden, der den zeitlichen Ablauf und das Ineinandergreifen der verschiedenen Gewerke bei den Ausführungsdetails sichtbar macht. Dabei müssen die einzelnen beteiligten Gewerke mit ihren gewerkeüblichen Methoden die jeweilige Vorleistung prüfen und bei Abweichungen zur gemeinsamen Vereinbarung Bedenken anmelden.

Quiz

Überprüfen Sie in einem Quiz, ob Sie die relevanten Abstimmungen an dieser Nahtstelle kennen. Da diese in dem Video genauer erklärt werden, ist es empfehlenswert, zuerst das Video anzuschauen und das Quiz anschließend zur Selbstkontrolle zu lösen.

Externe Fundstellen

An dieser Stelle finden Sie weiterführende Inhalte zum Thema der Nahtstelle, auf die Sie außerhalb der Lernplattform zugreifen können. Die inhaltliche Tiefe und den Umfang sowie die fortlaufende Aktualität der externen Fundstelle kann die DiKraft-Projektgruppe nicht beeinflussen und kann daher auch keine Verantwortung dafür übernehmen.

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